Winterdienst & Streudienst in Taunusstein – Professionelle Schneeräumung & Streudienst
Winterdienst Taunusstein – Zuverlässig vor Ort
Die Stadt Taunusstein im Rheingau-Taunus-Kreis (Hessen) liegt auf einer Höhe von 400 Metern über dem Meeresspiegel. Bei 400 Metern Höhe setzt der Winter früher ein und hält länger an. Stärkere Schneefälle und Frost machen professionellen Winterdienst unverzichtbar. Mit durchschnittlich 35 Schneetagen pro Jahr – hauptsächlich von November bis März – ist ein professioneller Winterdienst Taunusstein unverzichtbar, um Streupflicht und Haftungsrisiken sicher abzudecken.
Stadt im Rheingau-Taunus-Kreis auf dem Taunus-Plateau. Höhenlage mit erhöhtem Schneeaufkommen. Mehrere Stadtteile in unterschiedlichen Höhen. Luftkurort. Besonders die Straßen vom Typ Taunus-Plateaustraßen, Stadtteilverbindungen, Kurortstraßen erfordern erfahrene Winterdienst-Teams mit geeigneter Ausrüstung. Wir kennen die lokalen Gegebenheiten in Taunusstein und reagieren entsprechend schnell und effektiv.
Winterdienst Taunusstein: Die Stadt auf dem Taunus-Plateau auf 400 Meter Höhe hat bis zu 35 Schneetage. Stadtteilverbindungen und Taunus-Straßen brauchen koordinierten Winterdienst.
Als professioneller Winterdienstbetrieb übernehmen wir Ihre Winterdienst-Verpflichtungen in Taunusstein und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet. Wir sind innerhalb von 90 Minuten nach Ihrer Meldung vor Ort und erstellen nach jedem Einsatz ein digitales Protokoll mit Zeitstempel und Foto-Dokumentation – Ihr wichtigstes Instrument für den Haftungsschutz.
Zuletzt aktualisiert: 25. Februar 2026
Winterbedingungen in Taunusstein
400m
Hochlage (Mittelgebirge)
Ø 35
Schneetage / Jahr
November – März
Wintersaison
Rheingau-Taunus-Kreis
Landkreis
Lokale Winterdienst-Besonderheiten
Stadt im Rheingau-Taunus-Kreis auf dem Taunus-Plateau. Höhenlage mit erhöhtem Schneeaufkommen. Mehrere Stadtteile in unterschiedlichen Höhen. Luftkurort.
Relevante Straßentypen in Taunusstein
Winterdienst Taunusstein: Die Stadt auf dem Taunus-Plateau auf 400 Meter Höhe hat bis zu 35 Schneetage. Stadtteilverbindungen und Taunus-Straßen brauchen koordinierten Winterdienst.
Winterdienst Privatkunden in Taunusstein
Wir übernehmen Ihre Streupflicht in Taunusstein – zuverlässig, dokumentiert und haftungssicher. Besonders auf Taunus-Plateaustraßen und Stadtteilverbindungen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.
Gehwege & Eingänge
Räumung und Streuung aller Gehwege, Treppen und Eingangsbereiche – pünktlich und zuverlässig.
- Räumung nach Schneefall
- Streuung bei Glätte
- Treppensicherung
Einfahrten & Stellplätze
Freie Zufahrt zu Garagen und Carports sowie sichere Stellplätze für Fahrzeuge.
- Garagenzufahrten
- Carport-Zugänge
- Private Stellflächen
Mehrfamilienhäuser & WEGs
Vollständige Winterdienstbetreuung für Mehrfamilienhäuser, Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter.
- Gemeinschaftsflächen
- Tiefgarageneinfahrten
- Innenhöfe
Saisonvertrag für Taunusstein ab 299 € / Jahr
Automatische Aktivierung bei jedem Schneefall – kein Anruf nötig.
Gewerblicher Winterdienst in Taunusstein
Für Hausverwaltungen, Logistikbetriebe, Gewerbeparks und Industrieunternehmen in Taunusstein: Maßgeschneiderte Winterdienst-Pakete mit SLA-Garantie und vollständiger Dokumentation.
Firmenparkplätze & Zufahrten
Großflächen-Räumung für Gewerbe-, Industrie- und Logistikstandorte – auch auf mehr als 10.000 m².
- Parkplätze & Zufahrten
- Laderampen
- Betriebsgelände
SLA-konforme Reaktionszeiten
Garantierte Reaktionszeiten nach Vereinbarung – für Hausverwaltungen, Ärztezentren und Gewerbeparks.
- Rahmenvertrag mit SLA
- 24/7 Bereitschaft
- Notfallprotokoll
Digitale Einsatz-Dokumentation
Lückenlose Protokollierung jedes Einsatzes mit Zeitstempel und Fotos – für Ihre Haftungsabsicherung.
- Digitale Protokolle
- Foto-Dokumentation
- Zeitstempel
Rahmenvertrag für Taunusstein – individuell & SLA-konform
Jahresverträge für Hausverwaltungen, Gewerbeparks und Logistikbetriebe im Rheingau-Taunus-Kreis.
Streupflicht & Haftung in Taunusstein (Hessen)
Rechtsgrundlage: Hessisches Straßengesetz (HStrG) § 9a
In Hessen gilt die Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Gehwegen gemäß § 9a HStrG. Grundstückseigentümer und Anlieger sind verpflichtet, bei Schneefall und Glätte die angrenzenden Gehwege zu räumen und zu streuen.
07:00 – 20:00 Uhr
08:00 – 20:00 Uhr
09:00 – 20:00 Uhr
Haftungsrisiken bei Nichtbeachtung
Bei Nichtbeachten drohen Schadensersatzforderungen nach § 823 BGB sowie kommunale Bußgelder bis zu 1.000 Euro.
Streupflicht übertragen – so geht's in Rheingau-Taunus-Kreis
Die Streupflicht kann durch schriftlichen Vertrag auf einen professionellen Winterdienstbetrieb übertragen werden. Die Haftung folgt der Pflicht – wer uns beauftragt, ist im Schadensfall geschützt.
Häufige Fragen zum Winterdienst Taunusstein
Alles Wichtige zu Streupflicht, Kosten und Reaktionszeiten in Taunusstein.
Noch Fragen?
Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Winterdienst in Taunusstein.
Winterdienst in der Region – Taunusstein und Umgebung
Wir sind im gesamten Rhein-Main-Gebiet aktiv. Von Frankfurt am Main bis in den Rheingau-Taunus-Kreis – zuverlässig und professionell.
Winterdienst Direkt
Unser Hauptstandort – Money Page
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