Hessen

Zuverlässiger Winterdienst in Sinn – Zuverlässige Räumung & Streuung

230mHöhenlage
Ø 28Schneetage/Jahr
90 Min.Reaktionszeit
24/7Bereitschaft
Lokaler Winterdienst

Winterdienst Sinn – Zuverlässig vor Ort

Im Lahn-Dill-Kreis (Hessen) befindet sich Sinn auf einer Höhe von 230 Metern über dem Meeresspiegel. Die mittlere Höhenlage von 230 Metern sorgt für spürbar winterlichere Bedingungen als im Rhein-Main-Tiefland – mit regelmäßigem Schneefall und Frost. Mit durchschnittlich 28 Schneetagen pro Jahr – hauptsächlich von Dezember bis März – ist ein professioneller Winterdienst Sinn unverzichtbar, um Streupflicht und Haftungsrisiken sicher abzudecken.

Gemeinde im Lahn-Dill-Kreis im mittelhessischen Grundgebirge. Ländliche Struktur an der Sinn. Erhöhte Lage mit Mittelgebirgswinter. Besonders die Straßen vom Typ Sinntalstraße, Ortsverbindungen, Wohnstraßen erfordern erfahrene Winterdienst-Teams mit geeigneter Ausrüstung. Wir kennen die lokalen Gegebenheiten in Sinn und reagieren entsprechend schnell und effektiv.

Winterdienst Sinn: Die Gemeinde im Lahn-Dill-Kreis liegt an der Sinn in erhöhter Mittelgebirgslage. Ländliche Struktur und Talstraßen brauchen zuverlässigen Winterdienst bei Schneefall.

Als erfahrener Winterdienstbetrieb sorgen wir für sichere Wege, Einfahrten und Parkplätze in Sinn und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet. Wir sind innerhalb von 90 Minuten nach Ihrer Meldung vor Ort und erstellen nach jedem Einsatz ein digitales Protokoll mit Zeitstempel und Foto-Dokumentation – Ihr wichtigstes Instrument für den Haftungsschutz.

Zuletzt aktualisiert: 25. Februar 2026

Gewerbekunden

Gewerblicher Winterdienst in Sinn

Für Hausverwaltungen, Logistikbetriebe, Gewerbeparks und Industrieunternehmen in Sinn: Maßgeschneiderte Winterdienst-Pakete mit SLA-Garantie und vollständiger Dokumentation.

Firmenparkplätze & Zufahrten

Großflächen-Räumung für Gewerbe-, Industrie- und Logistikstandorte – auch auf mehr als 10.000 m².

  • Parkplätze & Zufahrten
  • Laderampen
  • Betriebsgelände

SLA-konforme Reaktionszeiten

Garantierte Reaktionszeiten nach Vereinbarung – für Hausverwaltungen, Ärztezentren und Gewerbeparks.

  • Rahmenvertrag mit SLA
  • 24/7 Bereitschaft
  • Notfallprotokoll

Digitale Einsatz-Dokumentation

Lückenlose Protokollierung jedes Einsatzes mit Zeitstempel und Fotos – für Ihre Haftungsabsicherung.

  • Digitale Protokolle
  • Foto-Dokumentation
  • Zeitstempel

Rahmenvertrag für Sinn – individuell & SLA-konform

Jahresverträge für Hausverwaltungen, Gewerbeparks und Logistikbetriebe im Lahn-Dill-Kreis.

Gewerbe-Angebot anfordern
Privatkunden

Winterdienst Privatkunden in Sinn

Wir übernehmen Ihre Streupflicht in Sinn – zuverlässig, dokumentiert und haftungssicher. Besonders auf Sinntalstraße und Ortsverbindungen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Gehwege & Eingänge

Räumung und Streuung aller Gehwege, Treppen und Eingangsbereiche – pünktlich und zuverlässig.

  • Räumung nach Schneefall
  • Streuung bei Glätte
  • Treppensicherung

Einfahrten & Stellplätze

Freie Zufahrt zu Garagen und Carports sowie sichere Stellplätze für Fahrzeuge.

  • Garagenzufahrten
  • Carport-Zugänge
  • Private Stellflächen

Mehrfamilienhäuser & WEGs

Vollständige Winterdienstbetreuung für Mehrfamilienhäuser, Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter.

  • Gemeinschaftsflächen
  • Tiefgarageneinfahrten
  • Innenhöfe

Saisonvertrag für Sinn ab 299 € / Jahr

Automatische Aktivierung bei jedem Schneefall – kein Anruf nötig.

Mehr zu Privatkunden
Lokale Besonderheiten

Winterbedingungen in Sinn

230m

Mittlere Höhenlage

Ø 28

Schneetage / Jahr

Dezember – März

Wintersaison

Lahn-Dill-Kreis

Landkreis

Lokale Winterdienst-Besonderheiten

Gemeinde im Lahn-Dill-Kreis im mittelhessischen Grundgebirge. Ländliche Struktur an der Sinn. Erhöhte Lage mit Mittelgebirgswinter.

Relevante Straßentypen in Sinn

SinntalstraßeOrtsverbindungenWohnstraßen

Winterdienst Sinn: Die Gemeinde im Lahn-Dill-Kreis liegt an der Sinn in erhöhter Mittelgebirgslage. Ländliche Struktur und Talstraßen brauchen zuverlässigen Winterdienst bei Schneefall.

Rechtliche Grundlagen

Streupflicht & Haftung in Sinn (Hessen)

Rechtsgrundlage: Hessisches Straßengesetz (HStrG) § 9a

In Hessen gilt die Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Gehwegen gemäß § 9a HStrG. Grundstückseigentümer und Anlieger sind verpflichtet, bei Schneefall und Glätte die angrenzenden Gehwege zu räumen und zu streuen.

Werktags

07:00 – 20:00 Uhr

Sonntags

08:00 – 20:00 Uhr

Feiertags

09:00 – 20:00 Uhr

Haftungsrisiken bei Nichtbeachtung

Bei Nichtbeachten drohen Schadensersatzforderungen nach § 823 BGB sowie kommunale Bußgelder bis zu 1.000 Euro.

Streupflicht übertragen – so geht's in Lahn-Dill-Kreis

Die Streupflicht kann durch schriftlichen Vertrag auf einen professionellen Winterdienstbetrieb übertragen werden. Die Haftung folgt der Pflicht – wer uns beauftragt, ist im Schadensfall geschützt.

FAQ

Häufige Fragen zum Winterdienst Sinn

Alles Wichtige zu Streupflicht, Kosten und Reaktionszeiten in Sinn.

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Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Winterdienst in Sinn.

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