Professioneller Winterdienst in Butzbach – Schneeräumung & Glättebekämpfung
Winterdienst Butzbach – Zuverlässig vor Ort
Butzbach ist eine Gemeinde im Wetteraukreis, Hessen, auf einer Höhe von 195 Metern über dem Meeresspiegel. Die mittlere Höhenlage von 195 Metern sorgt für spürbar winterlichere Bedingungen als im Rhein-Main-Tiefland – mit regelmäßigem Schneefall und Frost. Mit durchschnittlich undefined Schneetagen pro Jahr – hauptsächlich von Dezember bis März – ist ein professioneller Winterdienst Butzbach unverzichtbar, um Streupflicht und Haftungsrisiken sicher abzudecken.
Wetterauer Höhenrücken mit überdurchschnittlichen Schneelagen. US-Militärbasis-Geschichte prägt Stadtinfrastruktur. Limes-Region mit touristischen Wegen. Fachwerkaltstadt mit Räumpflicht. Besonders die Straßen vom Typ Fachwerkaltstadt, Gewerbegebiet, Limes-Wanderwege erfordern erfahrene Winterdienst-Teams mit geeigneter Ausrüstung. Wir kennen die lokalen Gegebenheiten in Butzbach und reagieren entsprechend schnell und effektiv.
Winterdienst Butzbach: Auf dem Wetterauer Höhenrücken liegt Butzbach im Winter oft unter einer Schneedecke, während es in der Rhein-Main-Ebene nur regnet. Die Fachwerkaltstadt und Gewerbeflächen müssen täglich geräumt sein.
Als zuverlässiger Winterdienstbetrieb schützen wir Ihre Flächen vor Schnee und Eis in Butzbach und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet. Wir sind innerhalb von 90 Minuten nach Ihrer Meldung vor Ort und erstellen nach jedem Einsatz ein digitales Protokoll mit Zeitstempel und Foto-Dokumentation – Ihr wichtigstes Instrument für den Haftungsschutz.
Zuletzt aktualisiert: 25. Februar 2026
Winterbedingungen in Butzbach
195m
Mittlere Höhenlage
Ø
Schneetage / Jahr
Dezember – März
Wintersaison
Wetteraukreis
Landkreis
Lokale Winterdienst-Besonderheiten
Wetterauer Höhenrücken mit überdurchschnittlichen Schneelagen. US-Militärbasis-Geschichte prägt Stadtinfrastruktur. Limes-Region mit touristischen Wegen. Fachwerkaltstadt mit Räumpflicht.
Relevante Straßentypen in Butzbach
Winterdienst Butzbach: Auf dem Wetterauer Höhenrücken liegt Butzbach im Winter oft unter einer Schneedecke, während es in der Rhein-Main-Ebene nur regnet. Die Fachwerkaltstadt und Gewerbeflächen müssen täglich geräumt sein.
Winterdienst Privatkunden in Butzbach
Wir übernehmen Ihre Streupflicht in Butzbach – zuverlässig, dokumentiert und haftungssicher. Besonders auf Fachwerkaltstadt und Gewerbegebiet kennen wir die lokalen Anforderungen genau.
Gehwege & Eingänge
Räumung und Streuung aller Gehwege, Treppen und Eingangsbereiche – pünktlich und zuverlässig.
- Räumung nach Schneefall
- Streuung bei Glätte
- Treppensicherung
Einfahrten & Stellplätze
Freie Zufahrt zu Garagen und Carports sowie sichere Stellplätze für Fahrzeuge.
- Garagenzufahrten
- Carport-Zugänge
- Private Stellflächen
Mehrfamilienhäuser & WEGs
Vollständige Winterdienstbetreuung für Mehrfamilienhäuser, Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter.
- Gemeinschaftsflächen
- Tiefgarageneinfahrten
- Innenhöfe
Saisonvertrag für Butzbach ab 299 € / Jahr
Automatische Aktivierung bei jedem Schneefall – kein Anruf nötig.
Gewerblicher Winterdienst in Butzbach
Für Hausverwaltungen, Logistikbetriebe, Gewerbeparks und Industrieunternehmen in Butzbach: Maßgeschneiderte Winterdienst-Pakete mit SLA-Garantie und vollständiger Dokumentation.
Firmenparkplätze & Zufahrten
Großflächen-Räumung für Gewerbe-, Industrie- und Logistikstandorte – auch auf mehr als 10.000 m².
- Parkplätze & Zufahrten
- Laderampen
- Betriebsgelände
SLA-konforme Reaktionszeiten
Garantierte Reaktionszeiten nach Vereinbarung – für Hausverwaltungen, Ärztezentren und Gewerbeparks.
- Rahmenvertrag mit SLA
- 24/7 Bereitschaft
- Notfallprotokoll
Digitale Einsatz-Dokumentation
Lückenlose Protokollierung jedes Einsatzes mit Zeitstempel und Fotos – für Ihre Haftungsabsicherung.
- Digitale Protokolle
- Foto-Dokumentation
- Zeitstempel
Rahmenvertrag für Butzbach – individuell & SLA-konform
Jahresverträge für Hausverwaltungen, Gewerbeparks und Logistikbetriebe im Wetteraukreis.
Streupflicht & Haftung in Butzbach (Hessen)
Rechtsgrundlage: Hessisches Straßengesetz (HStrG) § 9a
In Hessen gilt die Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Gehwegen gemäß § 9a HStrG. Grundstückseigentümer und Anlieger sind verpflichtet, bei Schneefall und Glätte die angrenzenden Gehwege zu räumen und zu streuen.
07:00 – 20:00 Uhr
08:00 – 20:00 Uhr
09:00 – 20:00 Uhr
Haftungsrisiken bei Nichtbeachtung
Bei Nichtbeachten drohen Schadensersatzforderungen nach § 823 BGB sowie kommunale Bußgelder bis zu 1.000 Euro.
Streupflicht übertragen – so geht's in Wetteraukreis
Die Streupflicht kann durch schriftlichen Vertrag auf einen professionellen Winterdienstbetrieb übertragen werden. Die Haftung folgt der Pflicht – wer uns beauftragt, ist im Schadensfall geschützt.
Häufige Fragen zum Winterdienst Butzbach
Alles Wichtige zu Streupflicht, Kosten und Reaktionszeiten in Butzbach.
Noch Fragen?
Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Winterdienst in Butzbach.
Winterdienst in der Region – Butzbach und Umgebung
Wir sind im gesamten Rhein-Main-Gebiet aktiv. Von Frankfurt am Main bis in den Wetteraukreis – zuverlässig und professionell.
Winterdienst Direkt
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